Nein er braucht kein Visum , denn die schweiz hat sonderstatus im Schengenabkommen.
siehe hier
Beitritt der Schweiz und Liechtenstein [Bearbeiten]
Am 19. Mai 2004 teilte die EU-Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Ãbereinkommen beitreten solle. Tatsächlich wird es sich aber bis mindestens Herbst 2008 hinziehen. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.
Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das Referendum (Volksentscheid) ergriffen, wodurch das Schweizer Volk über Annahme oder Ablehnung entscheiden musste. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich am 1. November 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone Appenzell Innerrhoden (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent).
Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengener Abkommen entfällt auch für dieses Land die Visumspflicht. Dies ist für die 21 Prozent der Ausländer aus Nicht-EU- bzw. den meisten nicht-europäischen Staaten mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz von besonderer Bedeutung, von denen ein groÃer Teil selbst beim kurzen Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Ãsterreich oder Italien ein Visum brauchte und einen solchen Ãbertritt lange im Voraus planen musste. Nun braucht diese Personengruppe kein Visum mehr. Das gleiche gilt auch umgekehrt.
Die Schweiz wird aber auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die groÃen Zollämter bewacht sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind auch weiterhin Personenkontrollen möglich beziehungsweise üblich, womit sich beim Grenzübertritt praktisch nicht viel ändert.
Auch Liechtenstein, das bereits jetzt seine Grenze zur Schweiz nicht kontrolliert, dürfte zum gleichen Zeitpunkt wie die Schweiz das Schengener Abkommen implementieren. Ansonsten müssten zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo dann die Schengen-AuÃengrenze verlaufen würde, Grenzkontrollen eingeführt werden. Dies wird aber von Liechtensteiner Seite als zu aufwändig angesehen