Frage:
Wie kann mein Türkischer Kollege auf Frankreich zu Besuch kommen?
2008-04-29 06:43:02 UTC
Mein Freund aus der Schweiz ist Türkischer Staatsangehöriger mit einer B bewilligung. Er hat mir gesag dass er nicht nach Frankreich kommen darf.
Ich habe gehört, wenn ich Ihn schriftlich einlade, er nach Frankreich kommen darf. Was muss ich jetzt tun?
Muss ich auf die Gemeinde,Zoll oder Polizei gehen um alles richtig zu machen.
Danke und Gruss an alle
Fünf antworten:
2008-04-29 09:09:47 UTC
Ruf doch bei der zustaendigen Behoerde an, die koennen es Dir kompetenter sagen als jeder User hier. Auch koennte Dein Freund ja auf die franz. Botschaft in der Schweiz gehen, die sagen es ihm auch.
?
2008-04-29 17:31:53 UTC
Nein er braucht kein Visum , denn die schweiz hat sonderstatus im Schengenabkommen.

siehe hier

Beitritt der Schweiz und Liechtenstein [Bearbeiten]



Am 19. Mai 2004 teilte die EU-Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Übereinkommen beitreten solle. Tatsächlich wird es sich aber bis mindestens Herbst 2008 hinziehen. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.



Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das Referendum (Volksentscheid) ergriffen, wodurch das Schweizer Volk über Annahme oder Ablehnung entscheiden musste. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich am 1. November 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone Appenzell Innerrhoden (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent).



Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengener Abkommen entfällt auch für dieses Land die Visumspflicht. Dies ist für die 21 Prozent der Ausländer aus Nicht-EU- bzw. den meisten nicht-europäischen Staaten mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz von besonderer Bedeutung, von denen ein großer Teil selbst beim kurzen Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien ein Visum brauchte und einen solchen Übertritt lange im Voraus planen musste. Nun braucht diese Personengruppe kein Visum mehr. Das gleiche gilt auch umgekehrt.



Die Schweiz wird aber auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter bewacht sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind auch weiterhin Personenkontrollen möglich beziehungsweise üblich, womit sich beim Grenzübertritt praktisch nicht viel ändert.



Auch Liechtenstein, das bereits jetzt seine Grenze zur Schweiz nicht kontrolliert, dürfte zum gleichen Zeitpunkt wie die Schweiz das Schengener Abkommen implementieren. Ansonsten müssten zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo dann die Schengen-Außengrenze verlaufen würde, Grenzkontrollen eingeführt werden. Dies wird aber von Liechtensteiner Seite als zu aufwändig angesehen
Apu
2008-04-29 13:55:47 UTC
Meld ihn doch beim Einwohnermeldeamt, ist spaßiger.
Sandra
2008-04-29 13:53:09 UTC
Soll er nur mal nach Frankreich zu besuch kommen oder soll er da wohnen? Wenn er zu besuch kommen soll, dann wirds kein Problem sein!
Icewoman
2008-04-29 13:50:49 UTC
Warum sollte er nicht zu dir kommen dürfen? Ich versteh das jetzt grad nicht so ganz, es geht doch nur um einen kurzen Urlaub und nicht um dauerhaftes Leben in Frankreich oder?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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